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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Hospitality
Tickets im Kontext der Fußball-EM „Euro 2008“

Hospitality Packages bestehen reglemäßig aus mehreren selbstständigen Einzelleistungen (Eintrittsticket, Verpflegung, Nächtigung, Transfer, Promotionsmaterial), die hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Leistungsortbestimmung gesondert zu betrachten sind. Das Entgelt für die vom Veranstalter der Euro 2008 angebotenen Hospitlity Tickets, die neben dem Ticket für ein Spiel auch die Verpflegung während des Spiels umfassen, kann pauschal zu 25 % dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 % und zu 75 % dem Normalsteuersatz iHv 20 % zugeordnet werden. Der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, der Hospitality Tickets anschafft, um sie für Marketingzwecke an seine Kunden unentgeltlich weiterzugeben, kann dafür den vollen Vorsteuerabzug geltend machen, ohne dass eine Eigenverbrauchsbesteuerung eintritt, da ertragssteuerlich eine 50 %ige Abzugsfähigkeit gegeben ist.

Abgabensicherungsgesetz 2007

Gemeinnützige Körperschaften können den jährlichen Steuerfreibetrag von € 7.300, der ihnen für steuerpflichtige Einkünfte aus Hilfstätigkeiten zusteht, soweit er nicht genutzt wurde künftig auf 10 Jahre vortragen. Die Neuregelung kann bereits für das Jahr 2004 unter Berücksichtigung der ab dem Jahr 1995 nicht genutzten Freibeträge angewendet werden.ht noch nicht fest.

Faxrechnungen

Der Vorsteuerabzug für Faxrechnungen wird bis Ende 2008 verlängert.

Vorsteuererstattung in Deutschland

In den letzten Monaten hat das Bundeszentralamt für Steuern, Außenstelle Schwedt, vermehrt die Erstattung deutscher Vorsteuern im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens aufgrund nicht ordnungsgemäßer Unterschrift verweigert.

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland Vorsteuervergütungsanträge eigenhändig, dh. vom Geschäftsführer bzw. Vorstand, zu unterschreiben sind. Prokuristen und andere Bevollmächtigte (z.B. Steuerberater) sind nicht zeichnungsberechtigt. Weiters muss die eigenhändige Unterschrift spätestens bis zum Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres) vorliegen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch zu erheben. Dem Einspruch sind sämtliche Originalrechnungen sowie die Unternehmerbescheinigung erneut beizufügen. Einsprüche aufgrund nicht ordnungsgemäßer Unterschrift werden jedoch in den meisten Fällen abgewiesen.

Der deutsche Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift verfassungs- bzw. europarechtskonform ist. Der Zeitpunkt der Entscheidung steht noch nicht fest.

Investitionen zur optimalen Nutzung des neuen Freibetrages für investierte Gewinne (FBiG)

Einnahmen-Ausgaben-Rechner (wie zB vor allem Kleinunternehmer und Freiberufler, aber auch Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer oder angestellte Ärzte hinsichtlich ihrer einkommensteuerpflichtigen Sonderklassegebühren) können erstmals im Jahr 2007 bis zu 10% ihres Gewinnes, maximal 100.000 €, einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß im Jahr 2007 auch investieren. Als begünstigte Investitionen gelten:

  • Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc). Nicht begünstigt sind hingegen Gebäude (einschließlich Mieterinvestitionen, wie zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro), PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen. Weiters sind auch Investitionen ausgeschlossen, für die eine Forschungsprämie geltend gemacht wird.
  • Als begünstigte Investition gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren (Anleihen und Anleihenfonds), die vier Jahre lang gehalten werden müssen.


TIPP:
Wenn Sie den neuen Freibetrag für 2007 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes eine Prognoserechnung erstellen. Weiters sollten Sie überprüfen, wie viel Sie im Jahr 2007 bereits investiert haben. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 % Ihres prognostizierten Gewinnes 2007 erreichen bzw falls Sie im Jahr 2007 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere nutzen.
Überhaupt ist die Nutzung der Begünstigung durch den Kauf von Wertpapieren auch deshalb zu empfehlen, weil man dadurch die Gefahr eine Nachversteuerung der Begünstigung durch vorzeitiges Ausscheiden von Investitionen innerhalb der vierjährigen Behaltefrist vermeiden kann.