Abrechnung (2010) der im Jahre 2009 gewährten Anzahlung aus dem MwSt.- Gesichtspunkt

Datum: 29. Jänner 2010
Land: Tschechien

Im Zusammenhang mit der Erhöhung der MwSt-Sätze im Jahre 2010 auf 10/20% stellt sich die Frage, wie die Abrechnung der im Jahre 2009 gewährten Vorauszahlungen abzuwickeln ist, bei denen der Steuersatz in Höhe von 9/19% geltend gemacht wurde. Das Finanzministerium hat bezüglich der MwSt.-Gesetzesnovelle (Akt. Nr. 18/18/ 99264/2009) Folgendes mitgeteilt: Die bis 31.12.2009 empfangenen Anzahlungen werden im Jahre 2010 mit dem Steuersatz iHv 9/19% abgerechnet (Zahlungsempfang im Jahre 2010 jedoch iHv 10/20%).

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