Information zur Verwendung der elektronischen Registrierkasse

Datum: 16. August 2010
Land: Slowakei

Das Gesetz Nr. 289/2008 Slg. über die Verwendung einer elektronischen Registrierkasse (in der Folge als „Gesetz über ERK“) regelt die Bedingungen für die Verwendung der elektronischen Registrierkasse für die Evidenz der Erlöse auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, die Stellung und Tätigkeit einer Serviceorganisation, die mit der Verwendung der Kasse zusammenhängen.

Im Einklang mit der Übergangsbestimmung des Gesetzes über ERK kann ein Unternehmer, der die Kasse für die Erlösevidenz zu verwenden hat, diese gemäß der Bekanntmachung Nr. 55/1994 Slg. über die Art der Erlösführung durch ERK spätestens bis 31. Dezember 2010 verwenden.

Den ganzen Artikel lesen (PDF)