Das Finanzministerium bereitet eine Novelle des MwSt.-Gesetzes vor, die ab 01.01.2011 in Kraft treten sollte. In der Novelle kommt es in vielen Bereichen zu wesentlichen Änderungen. Der Grund für den Novelle- Entwurf liegt in der Berücksichtigung der auf Erfahrungen und Bedürfnisse rückwirkenden Regelungen, in der Transposition der EG-Richtlinien sowie in den Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerbetrügen/-hinterziehungen im MwSt.-Bereich. Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die Novelle bis jetzt dem Finanzministerium zum Anmerkungsverfahren vorgelegt wurde, ist es möglich, dass einige von den unten angeführten Änderungen schließlich nicht verabschiedet werden oder in der Novelle in einer veränderten Form verarbeitet werden.