Das Finanzministerium hat eine Mitteilung (AZ 051/11681/2010) bezüglich der Pflicht zur Einreichung der Körperschaftsteuererklärung – aus dem Titel der Einreichung eines Antrags auf Rückerstattung der bezahlten Sozialversicherungsprämien für den Zeitraum 01-06/2007 – erlassen.
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