Die wichtigste Änderung gegenüber der bisherigen Vorgehensweise ist, dass der Steuerzahler die Steuererstattung im Inland, über das elektronische Portal beantragt.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass nur ein Antrag auf die MwSt- Erstattung gestellt wird, und zwar im Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller seinen Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit oder den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes hat. Der Antrag ist spätestens bis 30. September des Kalenderjahres zu stellen, für welches der Antrag gestellt wird.