Pauschalausgaben für Transport

Datum: 29. Jänner 2010
Land: Tschechien

In der zweiten Hälfte des Jahres 2009 wurde das Einkommensteuergesetz durch eine die Geltendmachung von Ausgaben zur Erlangung, Sicherstellung und Erhaltung der im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugnutzung bezogenen Einnahmen regelnde Bestimmung ergänzt. Es handelt sich um Pauschalausgaben für Transport, die unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen die ESt.-Zahler ausnutzen können. Diese Möglichkeit gilt sowohl für natürliche Personen mit Einnahmen aus Unternehmungstätigkeit und Vermietung (geregelt gemäß § 7 und § 9 des Einkommensteuergesetzes), als auch für juristische Personen.

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