In der Vergangenheit gab es Disputationen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer, die bei der unentgeltlichen Pkw-Verwendung zu Privatzwecken abzuführen ist.
Es handelt sich um die folgende Situation:
Der Arbeitgeber hat einen Pkw angeschafft, bei dem er Anspruch auf Vorsteuerabzug beansprucht wurde, wobei er den Pkw unentgeltlich einem Arbeitnehmer auch für Privatzwecke zur Verfügung stellt.